Coronahilfen Künstler:innen

Für die Künstlerhilfe bewirbst du dich nicht direkt. Das Vorschlagsrecht (und die Pflicht dazu) hat das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus in Person von Frau Antje Wowereit.

Antje Wowereit

Sachbearbeiterin

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, KULTUR UND TOURISMUS |

SAXON STATE MINISTRY FOR SCIENCE, CULTURE AND TOURISM

Referat 21 | Allgemeine Kulturangelegenheiten, Sorben, Erinnerungskultur

Wigardstraße 17 | 01097 Dresden | Postanschrift: Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden

Tel.: +49 351 564-62116

antje.wowereit@smwk.sachsen.de | www.smwk.sachsen.de

 

Frau Wowereit prüft vorab, ob du der Hilfsleistungen würdig bist. Du solltest eine langjährige und für die Allgemeinheit wert- und wirkungsvolle künstlerische Arbeit vorweisen können. Nachweise sind eine ausführliche Vita mit wesentlichen Stationen deiner Arbeit sowie Informationen zu Ausbildung, Weiterbildung und Internetpräsenzen, dazu eine Auswahl von Zeitungsartikeln, Programmheften, Katalogen u.ä. als Dokumentation.

 

Du musst nachweisen, dass du eigentlich gut zurechtkommst! Corona allein ist kein Grund! Die aktuelle Überschussrechnung, Steuerbescheid und KSK-Bescheinigung legst du deinem Antrag bei. Von Frau Wowereit bekommst du das Formular für einen Einkommensnachweis, am besten du bittest sofort um Zusendung. Am Ende sollten die Einnahmen minus Ausgaben im Formular mehr oder weniger Null ergeben. Was sie ja wahrscheinlich sowieso tun. Sei kreativ. ;-)))

 

In deinem Anschreiben legst du dar, wofür du diese besondere Unterstützung benötigst. In Corona-Zeiten kann das z.B. ein neuer Rechner für die Digitalisierung deiner Arbeit sein (inkl. Software und IT-Beratung/ Einweisung). In deinen Arbeitsräumen ist ein Wasserschaden eingetreten. Du bist krank geworden. Außergewöhnliche, unvorhersehbare Ausgaben. Du musst keine genauen Zahlen nennen. Lass dich inspirieren von deinen realen Bedrückungen und Schicksalsschlägen……. Das Bundespräsidialamt prüft deine Angaben nicht und du musst das Geld nicht abrechnen. Sei kreativ.

 

Die Höhe der Zuwendung liegt meistens bei ca. 2000 Euro, das entscheidet dann das Bundespräsidialamt, du hast darauf keinen Einfluss. Ebenso gibt es keine Recht auf Unterstützung. Als Künstlerin (also als Frau) hast du gute Karten, vor allem auch dann, wenn du nicht mehr jung bist. Du beantragst etwas Ausgleich für die real vorhandene Benachteiligung von Frauen in den künstlerischen Berufen und auf dem Kunstmarkt. Behalte das im Blick, auch wenn du persönlich vielleicht keine Benachteiligung wahrnimmst.

 

Hier noch ein LINK zu einer Initiative:CORONA-Künstler:innenhilfe